Mit­glieds­beitrag

Beitrag­sor­d­nung des VfL Kirch­heim unter Teck e.V.


Der jährliche Mit­glieds­beitrag an den Verein beträgt: *Stand 1. Jan­uar 2012*

Beitragk­lasse Mit­glieder­art Beitragshöhe
1 Erwach­sene, Einzelmit­glieder über 18 Jahre 80
2 Ehep­aare 120
3 Fam­i­lien­beiträge (Ehep­aar und Kinder zwis­chen 14 und 18 Jahren) 150
4 Kinder bis 14 Jahre Grund­beitrag (dieser wird in der jew­eili­gen Abteilung erhoben, in dem das Kind Sport treibt) 30
5 Jugendliche unter 18 Jahre, Schüler, Auszu­bildende, Wehr­di­en­stleis­tende, Zivildienstleistende 51
6 Stu­den­ten bis zu einem Höch­stal­ter von 25 Jahren (auf Antrag) 51
7 Auswär­tige pas­sive Mitglieder 40
8 Senioren/​innen ab dem vol­len­de­ten 65. Lebensjahr 51
9 Versehrte/​Behinderte (auf Antrag), Reha-​Sport (Diab., Herzs­port, Parkin­son, Osteoporose) 40
10 Ehren­mit­glieder 0
11 Allein­erziehende mit Kind zwis­chen 1418 Jahren 88

Weit­ere Ermäßi­gun­gen sind unzuläs­sig!



Die Beitrag­sor­d­nung regelt alle Einzel­heiten über die Pflichten der Mit­glieder zur Entrich­tung von Beiträ­gen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitragserk­lärung.

Der Mit­glieds­beitrag wird vom Haup­tauss­chuß beschlossen. Die fest­ge­set­zten Beiträge treten rück­wirk­end zum 1. Jan­uar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluß gefaßt wird. Der Haup­tauss­chuß kann durch Beschluß einen anderen Ter­min fest­set­zen.

Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechen­den Nach­weisen der Geschäftsstelle vorzule­gen, ein Anschriften­wech­sel ist sofort mitzuteilen.

In dem Mit­glieds­beitrag ist die Sportver­sicherung des WLSB enthal­ten.

Der Einzug des Mit­glied­beitrages erfolgt durch Abbuchungsver­fahren über EDV, bis spätestens 1. März jeden Jahres. Abbuchun­gen sind nur vom Girokonto möglich. Dieses sollte eine Deck­ung vor­weisen.

Mit­glieder, die bisher am Abbuchungsver­fahren der EDV nicht teilgenom­men haben, entrichten Ihre Beiträge bis spätestens 1. Mai jeden Jahres auf einen der Beitragskon­ten. Bei Mah­nun­gen wer­den Mah­nge­bühren von 2,50 Euro erhoben.

Bei vere­in­sein­tritt bis zum 30. Juni ist der volle Mit­glieds­beitrag, ab dem 1. Juli der halbe Mit­glieds­beitrag zu entrichten.

Der Vere­in­saus­tritt ist nur zum Ende eines Kalen­der­jahres möglich und muss bei der VfL-​Geschäftsstelle bis zum 30. Sep­tem­ber schriftlich erk­lärt wer­den.

Abteilun­gen kön­nen zur Deck­ung der Mehraus­gaben auf Beschluß der Abteilungsver­samm­lung, Abteilungs­beiträge, Umla­gen und auf­nah­mege­bühren erheben. Sie sind den Mit­gliedern bei Ein­tritt in die Abteilung bekan­ntzugeben.

Für zusät­zliche Sportange­bote (Sportkurse, Reha­bil­i­ta­tion­spro­gramme) gel­ten geson­derte Gebühren.




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